Erfolgreiche Gürtelprüfung beim TuS Chlodwig

Vergangenen Samstag unterzogen sich 16 Mitglieder der Taekwondo- Abteilung des TuS Chlodwig Zülpich einer Gürtelprüfung. Ziel dieser Gruppe war es, den nächst höheren Gürtelgrad zu erreichen. Prüfer Klaus Ermler (7. Dan) von der Deutschen Taekwondo-Union konnte dies im Anschluss an die Prüfung 15 Teilnehmern mittels Urkunde bescheinigen. Mit den Teilnehmern freuten sich nicht nur deren Eltren, sondern auch die Trainer der Abteilung.

 
Seniorenfechter aus Zülpich erneut erfolgreich

Bei den kürzlich in Zülpich stattgefundenen Landesmeisterschaften der Seniorenfechter trug sich die gastgebende Mannschaft des TuS Chlodwig wiederum in die Siegerlisten ein. Bei über 80 Teilnehmern aus dem gesamten Landesverband in den Waffen Degen, Florett und Säbel wurde der Vorjahreserfolg bestätigt. Mit drei Gold- und zwei Silbermadaillen gehöreten Zülpichs Fechter wiederum zu den Besten. So ging der Titel im Florett in der Alterklasse 2 (AK2) an Anneliese Starkens, Im Degen sicherten sich Andrea Lehnert (AK2) und Uli Schrader (AK3) die Goldmedaille. Silber gingen ebenfalls im Degenwettbewerb an Anneliese Starkens(AK2) und Ruth Hennecke (AK1).

Somit waren die Fechter aus Zülpich gut gerüstet für die Deutschen Senioren Meisterschaften, die nunmehr zum 40. Mal in Bad Dürkheim ausgetragen wurden. Vom Tus Chlodwig Zülpich startete bei dieser Jubiläumsveranstaltung in der Altersklasse 70+ auch der seit 60 Jahren in dieser Sportart aktive Mechernicher Arzt Dr. Hans Kühn, und zwar wieder mit dem Florett, seiner Spezialdisziplin, in der er im vorigen Jahr Vizemeister wurde. Nach der 6er Vorrunde und einem weiteren Qualifizierungsgefecht gelangte er in die im KO-System ausgefochtene Runde der besten 8 Fechter, wo er gleich auf den Wiesbadener Vorjahressieger Wolfgang Fischer traf, den er diesmal jedoch mit 10: 4 Treffern ausschalten konnte. Im folgenden Halbfinale gab sich der Frankfurter Tonu Spohn mit seinem bekannt unorthodoxen Fechtstil erst nach zähem Kampf mit 3:4 geschlagen. Damit stand Kühn erneut im Finale, in dem ihm Manfred Hoyer aus Bamberg gegenübertrat, der knapp 4 Wochen zuvor bei den Senioren-Weltmeisterschaften im kroatischen Porec Vizeweltmeister wurde und der früher in jüngeren Altersklassen schon Deutscher- und Europameister geworden war. In diesem auf beiden Seiten mit höchster Konzentration und nich nachlassendem Siegeswillen durchgeführten Gefecht konnte der Bamberger seiner Favoritenrolle nicht gerecht werden. Der inzwischen 78 Jahre alte Kühn siegte schließlich mit 5:3 Treffern und errang damit zum 10. Mal den Titel eines Deutschen Seniorenmeisters im Florettfechten.

Hans Kühn war aber nicht die einzige positive Erscheinung Zülpicher Fechter bei diesem Jubiläumsturnier. In der Altersklasse 60+ trat der Degenfechter Uli Schrader an und belegte in einem großen Teilnehmerfeld gegen starke Konkurrenz einen guten Mittelplatz.

 
Lehrmeistergrad erfolgreich abgelegt

Am ersten Dezemberwochenende konnte Torsten Wanasek von der Taekwondoabteilung des TuS Chlodwig Zülpich

seinen 4. Dan und damit seinen Lehrmeistergrad erfolgreich ablegen. Vor der dreiköpfigen Prüfungskommision aus

Großmeistern zeigte er sein Können und überzeugte in allen Bereichen durch Souveränität. Wir gratulieren recht herzlich.

 
Hier Laga-Karten bestellen und damit den TuS unterstützen

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus….

Wie allseits sicherlich bekannt ist, richtet die Stadt Zülpich im Jahr 2014 die Landesgartenschau aus. In den beiden Laga-Parks „Seegärten“ und „Wallgraben“ werden in der Zeit vom 16.04. bis zum 12.10.2014 mehr als 400.000 Besucher erwartet.

Die Landesgartenschau GmbH als Veranstalter hat nach Abstimmung mit den anderen Veranstaltern der Landesgartenschauen 2014 die Eintrittspreise für das Event in Zülpich festgelegt. Eine normale Tageskarte wird 15,50 € kosten.

Mit einem Zitat aus der Pressemitteilung der Laga-GmbH möchten wir unsere Mitglieder über die Vorverkaufsrabattierung, die vom 01.10. bis 31.12.11 gilt, informieren:

„Besonders wichtig ist uns natürlich, dass sich alle Zülpicher Bürgerinnen und Bürger den Eintritt auf die Landesgartenschau leisten können und die Möglichkeit haben, die Veranstaltung so oft wie möglich zu besuchen. Mit einer Dauerkarte kann man an jedem Tag vom 16. April bis zum 12. Oktober 2014 die Landesgartenschau mit dem neuen Seebad besuchen, so oft man möchte. Denn es gibt für Jung und Alt etwas Neues zu entdecken“, verriet Albert Bergmann, Bürgermeister Stadt Zülpich und Aufsichtsratsvorsitzender der Landesgartenschau Zülpich 2014.

Wer schon in diesem Jahr zugreift, kann richtig sparen. Ab November startet die Winteraktion 2011!
Vom 01. November bis zum 31. Dezember 2011 kostet die Dauerkarte 60 €, statt später 90 €.

Vereine haben ab sofort die Möglichkeit, über Bestellformulare Dauerkarten zu reservieren. Die sich an dieser Aktion beteiligenden Vereine erhalten für ihren Verwaltungsaufwand einen mengenabhängigen Rabatt für die Vereinskasse.

Wir, der TuS Chlodwig Zülpich, werden uns an dieser Aktion beteiligen.

Ab sofort können unsere Mitglieder in der Geschäftsstelle, Blayer Str. 37 (Tel: 0 22 52 - 833 005, Fax: 0 22 52-833 006 oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) Dauerkarten zum Preis von 60 € vorbestellen. (Kartenpreis ist bei Bestellung zu entrichten) Besonders hinweisen möchten wir noch auf die Familienkarten.

Die Familienkarte I = 1 Erwachsener plus alle Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kostet 60 € und

die Familienkarte II = 2 Erwachsene plus alle Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kostet 120 €. D.h.: Kinder deren Eltern eine Familienkarte besitzen, zahlen keinen Eintritt!

(Info: Der Schwimmbereich ist in diesem Zeitraum nur mit gültiger Eintrittskarte zu benutzen)

Wenn Sie sich für eine Dauerkarte entscheiden sollten, so würden wir uns freuen, wenn Sie diese über uns bestellen.

 
Zuschuss zum Vereinsbeitrag...

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen Bereich.

Wir haben uns exklusiv für Sie über den berechtigten Personenkreis und das Verfahren erkundigt. Nachfolgend zusammengefasst erhalten Sie die Informationen des Kreises Euskirchen und des Sozialamtes der Stadt Zülpich:

Antragstellung
• Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge im zuständigen Standort des Jobcenters EU-aktiv in Mechernich abgeben.
• Für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen ist die Kreisverwaltung Euskirchen, Abteilung 50, Soziales, zuständig. Anträge können jedoch beim Sozialamt in Zülpich abgeholt und abgegeben werden. Von dort werden sie an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Wer bekommt diese Leistung?
• Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?
• Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von 10 Euro monatlich erbracht.

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:
• Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
• Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
• Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
• die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).

Wie funktioniert das?
• Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter/der Kreisverwaltung beantragen.
• Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig – am besten gleich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes – damit die Leistung Ihrem Kind vollumfänglich zu Gute kommt.

Wie wird die Leistung erbracht?
• Die Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht, sondern in der Regel durch Direktzahlung an den Anbieter (Veranstalter, Essensanbieter, Verein).



Verehrte Mitglieder,

sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, können und sollten Sie diesen Antrag für Ihr Kind stellen. (Bedenken Sie aber, dass Ihr Vereinsbeitrag bei uns weiterhin fällig ist. Erst mit Zahlungseingang durch die Bewilligungsbehörde wird Ihre Zahlung dann erstattet bzw. verrechnet)

Anträge können bei uns in der Geschäftsstelle schriftlich oder telefonisch angefordert werden.

 

 
<< Start < Zurück 1 2 3 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 3